ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der UBK-Fertiggaragen e.K. Sie werden mit jeder Bestellung ausdrücklich anerkannt. Privatkunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gem. § 13 BGB; Geschäftskunden sind Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen.
Abschluß des Vertrages
Die in Prospekten, Katalogen und Internetauftritten enthaltenen Angaben und Abbildungen stellen kein rechtlich verpflichtendes Angebot dar; es handelt sich vielmehr um unverbindliche Aufforderungen an Besteller und Vertragskunden, Waren und Dienstleistungen bei uns zu diesen Bedingungen zu bestellen. Unsere Angaben sind branchenübliche Näherungswerte für Rohstoffe sowie elektrotechnisches und mechanisches Zubehör und unsere eigene Herstellung gelten DIN-Normen und die bekannten Toleranzen oder handelsüblichen Regelungen.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nach Ihrer Bestellung erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Unsere Darstellung der Produkte und Bestätigungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Waren, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Vertragsabschlüsse haben ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.
Erteilte Aufträge sind für den Kunden bindend. Falls der Kunde vom Vertrag zurücktritt, den bestellten Gegenstand abbestellt oder die Montage verweigert, sind wir berechtigt, entweder Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz zu verlangen und zwar ohne Nachweis in Höhe von 25 % der Vertragssumme, bei Nachweis höheren Schadens auch darüber hinaus, sofern der Käufer nicht nachweist, daß unser Schaden geringer ist.
Der Kunde versichert mit seiner Vertragsunterschrift seine Verfügungsmacht über das Grundstück.
Die Einholung der Baugenehmigung obliegt dem Besteller. Entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Bauleitung wird nur für die Errichtung des Carports bzw. der Garagen nicht jedoch für evtl. Unterbauten und Fundamente übernommen.
Die bestellte Ware muß bis Ende der Festpreisgarantie abgenommen worden sein. Ist keine Festpreisgarantie vereinbart, müssen Abrufaufträge spätestens nach 6 Monaten abgerufen worden sein. Sollte die bestellte Ware nicht innerhalb der Fristen abgenommen worden sein, so sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen und zwar ohne Nachweis in Höhe von 25 % der Vertragssumme bei Nachweis höheren Schadens auch darüber hinaus, sofern der Käufer nicht nachweist, daß unser Schaden geringer ist.
Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die von UBK-Fertiggaragen e.K. zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sie werden erst nach vorbehaltlosen Eingang und nur in Höhe des Einganges gutgeschrieben. Gerät der Besteller mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen. Ist der Besteller Geschäftskunde, kann er nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
Lieferfristen
Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung sind voraussichtliche Angaben und stellen damit ungefähre Richtwerte dar. Diese Angaben stellen daher keine verbindlichen oder garantierten Termine bzw. Verfügbarkeitsangaben dar, ohne daß dies ausdrücklich schriftlich erklärt ist.
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung zu vertreten. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Abweichungen teilen wir dem Besteller sobald als möglich mit.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen. Kann eine Lieferung an den Besteller nicht erfolgen, weil an der vom Besteller angegebenen Adresse die Zustellung nicht möglich ist, trägt der Besteller die Kosten der erfolglosen Lieferung.
Gewährleistung/Sachmängel
Wir gewähren Gewährleistung nach BGB. Ausgenommen sind naturgemäße Abnutzung sowie höhere Gewalt und Beschädigung, insbesondere mechanischer oder chemischer Art.
Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten, technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
Ist der Besteller Geschäftskunde so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Schäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber UBK-Fertiggaragen e.K. anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel und Schäden sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Feststellung schriftlich an UBK-Fertiggaragen e.K. mitzuteilen. Ist der Besteller Verbraucher so gelten dann die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Fristen.
Für Verbraucher und Geschäftskunden gilt: Zum Erhalt und zur Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche sind sie verpflichtet, die gerügte Ware zur Überprüfung des Mangels uns zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie hierzu Ihre Mitwirkung verweigern, ist UBK-Fertiggaragen e.K. von der Pflicht der Gewährleistung freigestellt. Mängel oder Schäden, die durch vertragswidrige oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufen werden, muß UBK-Fertiggaragen e.K. nicht haften. Ebenso erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche wenn nicht befugte Dritte die Ware angegriffen haben oder Änderungen vorgenommen sind, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen.
Sonstige Ansprüche, Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen. Wir beschränken die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir auch für unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus einer etwaigen Garantie oder aus der Produkthaftung.
Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt
Für Verbraucher gilt, daß die gelieferte Ware bis zum vollständigen Bezahlen Eigentum von uns bleibt.
Versand (ohne Montage)
Bei Lieferung – ohne Montage – ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Es sind hierzu vom Besteller mindestens 2 Personen zu stellen, Wartezeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Der vereinbarte Preis versteht sich bei Lieferung frei Baustelle stets frei Lkw an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren. Das Abladen einschl. Transport zur Verwendungs- und Lagerstelle obliegt dem Besteller der im Verzugsfalle insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns und Einlagern zu tragen hat. Der für den Besteller an der Ablieferungsstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung verbindlich anzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
Montage
Voraussetzung für die Montage ist, daß bauseits alle Vorbereitungen für die Durchführung einer reibungslosen Montage getroffen worden sind. Hilfskräfte und – stoffe wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. sind bauseits zu stellen. Loch, Stemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Installationsarbeiten sind vom Besteller zu übernehmen. Für eigene Mitarbeit bei der Montage kann der Besteller ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder eine Vergütung verlangen noch Abzüge vom vereinbarten Preis vornehmen. Abdichtungen zwischen Hauswänden und Carport/Garage, sowie zwischen Fundamenten und Garagenwänden sind ein gesondertes Gewerk, nicht im Leistungsumfang enthalten und müssen bauseits erfolgen. Sollten die Fundamente nicht den Vorgaben des Fundamentplanes entsprechen und eine fach- männische Montage der Ware nicht möglich sein, sind wir berechtigt, zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
Montagen erfolgen im Freien. Da Material und Montagetrupp des Verkäufers Wettereinflüssen sowie örtlicher Gegebenheiten wie z.B. Erde und Regen ausgesetzt sind, ist eine Verschmutzung von Wänden, Dächern und Stützen nicht auszuschließen. Der Verkäufer über- nimmt keine Haftung für sämtliche Verschmutzungen. Der Anschluß der Entwässerung an bestehende Systemen obliegt dem Bauherrn.
Der Bauherr ist verpflichtet, uns über sämtliche Leitungen der Versorgungsunternehmen auf der zu bebauenden Fläche wie z.B. Strom, Gas, Wasser sowie Telefonleitungen, Glasfaserkabel zu informieren. Sollte uns der Bauherr darüber nicht in Kenntnis setzen und es zu Beschädigungen kommen, so wird von uns keinerlei Haftung übernommen. Hinweis für die Montage von Carports: Die Punktfundamente müssen am Tage der Montage völlig freigelegt und nicht überpflastert sein um eine reibungslose Montage zu gewährleisten.
Abnahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Bei Abnahmeverzug des Bestellers steht uns nach fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen das Recht zu entweder Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrags unter Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Der zu leistende Schadenersatz beträgt mindestens 25 % vom Auftragswert. Der Nachweis eines nicht entstandenen und geringeren Schadens bleibt dem Besteller vorbehalten.
Schlußbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.
Für Geschäftskunden gilt: Für alle Rechtsstreitigkeiten auch im Rahmen eines Scheckprozesses ist Kassel Gerichtsstand.
Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt, die unwirksame Regel wird dann durch eine einschlägig gesetzliche Regelung ersetzt